LASSEN SIE UNS OFFENE FRAGEN KLÄREN

BRAUCHE ICH NUR DANN EINEN ENERGIEAUSWEIS FÜR MEINE IMMOBILIE, WENN ICH ÜBER EINEN MAKLER VERKAUFE?

Laut EAVG (Energieausweis-Vorlage-Gesetz von 2012) gilt die Pflicht zur Angabe des Energieausweiswertes in Zeitungsinseraten und auch online “sowohl für den Verkäufer oder Bestandgeber als auch für den von diesem beauftragten Immobilienmakler” (§3 EAVG). Grundsätzlich muss spätestens bei Vertragsunterzeichnung sowieso ein Energieausweis vorliegen.

GEHÖREN DEM MAKLER ALLE IMMOBILIEN, DIE ER ANBIETET?

Diese Frage amüsiert uns immer wieder. Natürlich gehören dem Makler die Immobilien nicht – er vermittelt sie nur.

WANN STELLT MIR DER MAKLER EINE RECHNUNG?

Viele Menschen befürchten, vom Makler eine Rechnung gestellt zu bekommen, sobald sie eine Immobilie besichtigen oder Informationen dafür anfragen. Gesetzlich geregelt ist es aber so, dass der Interessent erst Provision an den Makler zahlt, wenn er eine Immobilie kauft oder mietet. Erst, wenn die Verträge unterschrieben sind und die Immobilien an den neuen Eigentümer oder Mieter übergegangen sind, ist Provision fällig.

WARUM IST ES FÜR MICH ALS EIGENTÜMER VON VORTEIL, NUR EINEN MAKLER ZU BEAUFTRAGEN?

Mehrere Makler zu beauftragen, hat meist schlechte Auswirkungen auf den Verkauf Ihrer Immobilie.

 

  1. Nur, wenn Sie mit Ihrem Makler einen Alleinvermittlungsauftrag abschließen, wird er sich voll ins Zeug legen, um Ihr Objekt bestmöglich zu verkaufen. Eine Immobilie zu bewerben, bedeutet für den Makler nicht nur Zeitaufwand sondern auch Geldaufwand! Daher wird er sich nur vollends bemühen, wenn er weiß, dass seine Chancen, Ihr Objekt zu verkaufen, gut stehen. Hingegen wird er sich weniger anstrengen, wenn er weiß, dass mehrere Makler das Objekt betreuen und daher die Wahrscheinlichkeit gering ist, selbst die Immobilie zu vermitteln.
  2. Wenn Kaufinteressenten Ihre Immobilie auf derselben Immobilienplattform von mehreren Maklern beworben sehen, wirkt das auf sie unseriös und der Kunde bekommt das Gefühl, dass mit der Immobilie “etwas nicht stimmen muss” oder dass es ein Ladenhüter ist.

 

Daher empfehlen wir, einem Makler einen Alleinvermittlungsauftrag für sechs Monate zu erteilen. In dieser Zeit hat der Makler die Möglichkeit, sein Bestes für den Verkauf zu geben. Sollte nach dieser Zeit der Auftrag auslaufen, ohne, dass die Immobilie verkauft werden konnte, können Sie neu überlegen, wie Sie weiter verfahren möchten.

WÄHREND DER MAKLER MEINE IMMOBILIE MIT INTERESSENTEN BESICHTIGT...
  • …sollte möglichst nicht die ganze Großfamilie der Bewohner anwesend sein. Interessenten fühlen sich meist unwohl und ein bisschen wie Eindringlinge, wenn zu viele Bewohner bei der Besichtigung dabei sind. Dabei sollen sich Kaufinteressenten bei einer Besichtigung auf Ihre Immobilie konzentrieren können, statt sich unbehaglich zu fühlen und nur schnell durch das Objekt zu hasten.
  • …ist es für den Verkauf von Vorteil, wenn die Immobilie aufgeräumt und sauber ist. Kunden sollen sich vorstellen können, Ihre Immobilie zu bewohnen. Vor allem der erste Eindruck zählt!
  • …machen sich die Räume Ihrer Immobilie besonders gut, wenn die Rollläden geöffnet und die Vorhänge zur Seite gezogen sind. Lassen Sie die Sonne Ihre Räume erstrahlen!
ENTSCHEIDET DER MAKLER, ZU WELCHEM PREIS MEINE IMMOBILIE VERKAUFT WIRD?

Nein, diese Entscheidung fällen Sie als Eigentümer. Wir holen schriftliche Kaufangebote ein und bemühen uns, den bestmöglichen Preis für Sie zu erzielen. Wir unterstützen Sie in den Verkaufsverhandlungen, die Annahme des Kaufanbots machen Sie mit Ihrer Unterschrift.

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